16.05.2020
Schutz- und Handlungsordnung des SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. zur Eindämmung des Covid 19 Virus
Präambel:
Der Hauptzweck des SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. ist die Förderung des Breitensports. Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus bestehen derzeit für das gesellschaftliche Leben in Deutschland diverse Einschränkungen. Von diesen Maßnahmen ist auch der Sport betroffen.
Inzwischen arbeitet die Politik an schrittweisen Lockerungen. Auch der Sport ist aufgefordert, entsprechende Wiedereinstiegskonzepte zu entwickeln. Sportartspezifisch sind dafür die nationalen Sportfachverbände verantwortlich, die sich an den 10 Leitplanken des DOSB orientieren sollen.
Im Sinne der Erfüllung des Vereinszweckes soll das vorliegende Covid-19 Schutz- und Handlungskonzept des SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. aufzeigen, wie zunächst das Freiluft-Training im Verein unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze, z. B. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen sowie dem Schutz besonders gefährdeter Personen, schrittweise wieder aufgenommen werden kann. Diese Schutz- und Handlungsordnung wird kontinuierlich an die jeweils aktuellen staatlichen Vorgaben angepasst.
Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen den Maßnahmen aus diesem Konzept vor.
Vielfach knüpfen die zuständigen staatlichen Stellen die Genehmigung des Sportbetriebs an das sportartspezifische Covid-19-Schutzkonzept des jeweiligen Spitzenverbandes. Dies erfolgt manchmal in der Form der verbindlichen Übernahme und manchmal als dringende Empfehlung.
Der SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. legt mit seinen Abteilungen hiermit ein sportartspezifische Covid-19-Schutz- und Handlungsordnung für den Trainingsbetrieb auf den Sportanlagen am Rangsdorfer Weg vor. Unter dem Vorbehalt der Übernahme durch die zuständigen staatlichen Stellen sind alle „Maßnahmen“ verbindliche Bestandteile dieser Schutz- und
Handlungsordnung.
Darüber hinaus enthält diese Schutz- und Handlungsordnung „Optionale Hinweise“. Diese dienen der Erläuterung oder enthalten weitergehende mögliche Maßnahmen, die jedoch verbindlichen Charakter haben.
Die Abschnitte:
„Mindestens 2,0 Meter Abstand halten!“,
„Hygieneregeln umsetzen!“,
„Rahmenbedingungen klären!“
enthalten Maßnahmen und optionale Hinweise, die unabhängig vom Trainingsort gelten. Daran schließen sich weitere Abschnitte mit zusätzlichen Maßnahmen speziell für das FreiluftTraining, an.
Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus dieser Schutz- und Handlungsordnung liegt originär beim Verein bzw. den Hygienebeauftragten der Abteilungen oder wird diesem im Zuge der
Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen.
Das bedeutet: Zuständig ist der Verein bzw. der Hygienebeauftragte der Abteilungen!
Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen staatlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der Verein zu entrichten hat. Der Verein behält sich ausdrücklich vor, im Falle eines Bußgeldbescheides diesen vollumfänglich an das verursachende Mitglied weiter zu berechnen.
Der SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. und seine Abteilungen übernehmen mit dieser Schutz- und Handlungsordnung keine Verantwortung für eine Ansteckung mit dem Coronavirus während eines Trainings.
Der SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. fordert alle seine Mitglieder, Trainer und Betreuer auf, sich an die Maßnahmen diese Schutz- und Handlungsordnung zu halten.
Maßnahmen:
- Benennung einer Ansprechperson (Hygienebeauftragter) im Verein und pro Abteilung, die als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zuständig ist.
- schriftliche Unterweisung aller Trainer und Betreuer in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des Vereins.
- Der Ein- und Ausgangsbereich des Sportgeländes wird wie folgt geregelt: Fußball durch Haupteingang (Rangsdorfer Weg), Handball durch Nebeneingang (am Rodelberg), Volleyball durch Nebeneingang (Waldseite an den Beachplätzen).
- Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel sind für alle Bereiche in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen.
- Es werden an den Ein- und Ausgangsbereichen entsprechende Hygienestationen mit Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen, Mund- und Nasenschutz ausgestattet.
- Trainer, Betreuer und Mitglieder desinfizieren sich beim Betreten und Verlassen der Sportanlage an ihren jeweiligen Ein- und Ausgangsbereichen die Hände.
- Umkleideräume und Duschen werden nicht genutzt, d. h. die Mitglieder, Trainer und Betreuer kommen bereits umgezogen in die Sportstätte. Die Sportschuhe werden in Eingangsbereichen angezogen.
- die Toiletten und Waschbecken, die zur Nutzung freigegeben werden, sind regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Es darf sich jeweils nur eine Person in den Sanitärräumen aufhalten.
- Seife und Handtücher sind vom jedem selbst mitzubringen
- Bälle sind vor und nach dem Training gründlich zu reinigen
- Auf Fahrgemeinschaften bei der Anfahrt ist möglichst zu verzichten.
- Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn.
- Verlassen des Sportgeländes direkt nach dem Training; das Duschen erfolgt zu Hause.
- Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) vor und direkt nach der Trainingseinheit.
- Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
- Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
- Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
- Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln
Zutritt:
Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchsoder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren.
Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis-Bund empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin an Training oder Wettkampf teilzunehmen.
Nachverfolgung:
Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren. Diese Empfehlung entfällt für alle Personen, die die Tracing-App einsetzen, sobald diese Tracing-App verfügbar ist.
Vom Hygiene-Beauftragten ist ein Belegungsplan mit festen Paarungen für einen bestimmten Zeitraum zu erstellen. Der Belegungsplan dient der Einhaltung der maximalen Personenzahl sowie in einem Infektionsfall der Dokumentation, wer mit wem direkten Kontakt hatte.
Eltern dürfen ihre Kinder auf die Sportanlage bringen, müssen diese jedoch wieder verlassen, sobald die Kinder dem Trainer übergeben wurden. Während des Trainings dürfen sich Eltern oder andere Begleitpersonen nicht auf dem Sportgelände aufhalten.
Fußball:
- Rasenplätze: maximal eine Trainingsgruppe pro Platzviertel (6 Personen pro Gruppe)
- Kunstrasenplatz: maximal eine Trainingsgruppe (8 Personen)
Volleyball:
- Maximal eine Trainingsgruppe pro Platz (6 Personen)
Handball:
- Maximal 8 Personen pro Platz
vorstehende Ordnung tritt mit Datum vom 15.05.2020 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Im Anhang die Schutz- und Handlungsordnung im PDF-Format sowie Unterweisungsliste im PDF-Format