Schlüsselordnung Drucker

1.Allgemeines

Die Schlüsselordnung dient der Verschlußsicherheit der Sportanlagen und aller Gebäudekomplexe. Das Technik-Team des Sportvereins trägt Sorge für eine funktionelle Benutzung des Schließsystems. Die Schlüssel sind nach Komplexgruppen den Gebäuden und Anlagen zugeordnet.

2.Schlüsselberechtigung

Der Einsatz und Gebrauch ausgegebener Schlüssel gilt nur im Rahmen des Trainings -und Spielbetriebes oder für angemeldete Veranstaltungen.

3.Schlüsselausgabe

Die Ausgabe erfolgt nur nach Beantragung beim Vorstand und dessen Zustimmung.

Nach dem Ausscheiden aus der Funktion oder dem Wegfall der Berechtigung ist der Schlüssel unaufgefordert zurückzugeben.

Durch das Technik-Team ist die Ausgabe und Entgegennahme nachweispflichtig zu dokumentieren.

4.Schlüsselverlust

Jeder Schlüsselverlust bzw. eine defekten Schließeinrichtung ist umgehend dem Technik-Team zu melden. Der Schlüsselinhaber haftet im Rahmen der Bestimmungen der des § 823 BGB für die Kosten der Neubeschaffung von Schlüsseln und ggf. für den Austausch von Schließzylindern.

Nicht gestattet ist das Nachfertigen und eine nichtregistrierte Weitergabe von Schlüsseln. Ersatzschlüssel für die Sportanlagen und Gebäudekomplexe verwaltet das Technik-Team.

Die Schlüssel der Zaunschließanlage des Sportplatzes sind durch eine Sicherungskarte geschützt. Die Nacherstellung ist nur durch Vorlage dieser Karte erlaubt und nur durch das Technik-Team kostenpflichtig anfertigen zu lassen.

5.Verschlußsicherheit

Der Schlüsselinhaber trägt die Verantwortung zur Gewährleistung der Verschlußsicherheit für den Nutzungszeitraum der Anlage und Gebäudekomplexe.

Grundsätzlich ist dafür Sorge zu tragen, das die Benutzung der Anlage durch unbefugte Personen verhindert wird.

Die Benutzung zwischendeponierter Schlüssel z.B. im Altbau (Schlüsselkasten im Schiriraum) obliegt ebenfalls in der Verantwortung des Schlüsselinhabers für den Schiriraum.

6.Umtausch und Rückgabepflicht

Für defekte bzw. nicht mehr benötigte Schlüssel, besteht für den registrierten Schlüsselinhaber die Rückgabepflicht an das Technik-Team.

7.Schlußbestimmungen

Der Schlüsselempfänger übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung, für die Einhaltung der Regelungen dieser Ordnung.

Der Vorstand hält sich bei Zuwiderhandlungen die Erteilung von Ordnungsmaßnahmen bzw. Kostenerstattung gegen den Schlüsselinhaber vor.


Der Vorstand In dieser Fassung gültig ab 01.02.2022

Druckversion als PDF