Kinderschutz
Foto: U.Edelmann
Kindesschutzordnung
der Sport trägt zur körperlichen und seelischen Stärkung von Kindern und Jugendlichen bei, fördert ihre Persönlichkeitsentwicklung und hilft, soziale Kompetenzen zu erwerben. Er ist geprägt von einem engen Vertrauensverhältnis zwischen Mädchen, Jungen und erwachsenen Trainern und Betreuern. Hieraus ergibt sich eine Verantwortung für all diejenigen, die viel und eng mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten.
Beim Sport kann durch Hilfestellungen zu sportlichen Übungen, durch gemeinsame Fahrten mit Übernachtung oder durch Freizeitaktivitäten in manchen Situationen auch besondere Nähe entstehen. Diese Nähe und das Vertrauen dürfen nicht missbraucht werden.
Wir unterstützen die Aktivitäten des Landessportbundes und seiner Sportjugend bezüglich des Kinderschutzes. Die Landesregierung fördert seit Jahren Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Stärkung der Bedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche gesund und sicher aufwachsen können. Unsere Trainer und Betreuer, sowie unsere Ehrenamtlichen in der Kinder und Jugendarbeit werden kontinuierlich geschult und mit dem erweiterten Führungszeugnis im Zuge der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes auch kontrolliert.
Wir wollen, dass unsere Kinder und Jugendlichen sicher aufwachsen, zu Hause, in der Schule und in unserem Sportverein – ihr Schutz hat oberste Priorität.
Jeder Trainer und Betreuer ist verpflichtet mit Beginn Ihrer Tätigkeit die Verhaltensrichtlinien und den Ehrenkodex des SV Blau – Weiß Dahlewitz einzuhalten und dies mit Ihrer Unterschrift zu dokumentieren. Des Weiteren haben alle Trainer und Betreuer alle 3 Jahre dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Trainer und Betreuer die gegen diese Auflagen verstoßen sind umgehend von ihren Aufgaben zu entbinden. Es erhalten nur Trainer und Betreuer eine Aufwandsentschädigung, von denen alle vorgenannten Unterlagen vollständig vorliegen.
Der SV Blau – Weiß Dahlewitz e.V. stellt allen Trainer, Betreuern und Eltern Informationen zum Kindesschutz im Sport wie z.B. Checklisten Kindeswohlgefährdung zur Verfügung.
Umgang bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung / sexuellen Missbrauch
Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierte Gewalt muss nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt werden.
Folgendes Schema zeigt die möglichen Handlungsschritte
Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt. Der Vorstand wird zur nächsten Möglichkeit eine entsprechende Satzungsanpassung vornehmen.
Diese Ordnung tritt mit Datum vom 04.04.2019 in Kraft.
Der Vorstand
Alle Dokumente zu Thema Kinderschutz zum Download:
Verhaltensrichtlinien für Trainer und Ehrenamtliche Betreuer